Bauantrag / Bauanzeige Bruchhausen-Vilsen
Bauantrag / Bauanzeige Bruchhausen-Vilsen
Errichtung von Anlagen Genehmigung
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Leistungsbeschreibung
Die „Kleine Bauaufsicht“ in der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen
Mit der Neubekanntmachung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) im Jahr 2003 hat das Land Niedersachsen den Samt- und Einheitsgemeinden die Möglichkeit eingeräumt, unter bestimmten Voraussetzungen selbst bauaufsichtliche Aufgaben zu übernehmen (§ 63a NBauO).
Die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen hat diese Chance als erste Gemeinde genutzt. Seitdem steht sie Bauherrinnen und Bauherren sowie Entwurfsverfasserinnen und -verfassern direkt vor Ort beratend zur Seite – bei Fragen rund ums Bauen, bei der Planung und zur rechtlichen Einordnung von Vorhaben. Gleichzeitig gehört es zu den Aufgaben der Samtgemeinde, Bauvorhaben auf ihre baurechtliche Zulässigkeit zu prüfen, bei Verstößen einzuschreiten und damit auch den Schutz von Eigentümern, Bewohnern und Nachbarn sicherzustellen.
Auch nach der Überarbeitung der NBauO im Jahr 2012 nimmt die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen diese Aufgabe weiterhin wahr – obwohl andere Kommunen diese Verantwortung heute nicht mehr neu übernehmen dürfen.
Zuständig ist die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen (im Rahmen der sogenannten „Kleinen Bauaufsicht“) für:
- Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, bei denen jeder Aufenthaltsraum nicht höher als 7,00 m über dem Gelände liegt
- Dazugehörige Nebengebäude und Nebenanlagen, sofern sie nicht verfahrensfrei sind
- Nur in Baugebieten, die durch qualifizierte oder vorhabenbezogene Bebauungspläne als Kleinsiedlungs-, reine, allgemeine oder besondere Wohngebiete ausgewiesen sind
Für alle anderen Bauvorhaben und gewerbliche Nutzungen bleibt weiterhin der Landkreis Diepholz zuständig.
Die notwendigen Vordrucke und Antragsformulare - auch für die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen - finden Sie hier:
https://www.diepholz.de/bauen-und-umwelt/bauen-planen/baugenehmigung-online/
Die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen stellt auf das digitale Baugenehmigungsverfahren um.
Mit dieser Umstellung setzt die Samtgemeinde die gesetzlichen Vorgaben des § 3a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) um, der vorsieht, dass Bauanträge ausschließlich elektronisch eingereicht und bearbeitet werden. Ziel ist es, das Verfahren nicht nur rechtlich zeitgemäß, sondern auch nutzerfreundlich und effizient zu gestalten.
Bürgerinnen und Bürger sowie Entwurfsverfasser profitieren künftig von einem deutlich vereinfachten Ablauf. Bauanträge und können bequem von zu Hause aus eingereicht werden – ganz ohne Terminvereinbarung oder den Gang zum Rathaus. Dabei entfallen nicht nur Druck- und Versandkosten, sondern auch Wartezeiten, denn der Antrag kann rund um die Uhr übermittelt und eingesehen werden. Die digitale Bearbeitung sorgt zudem dafür, dass Unterlagen schneller geprüft und Entscheidungen zügiger getroffen werden können. Gleichzeitig leistet die Umstellung einen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz, indem der Papierverbrauch erheblich reduziert wird. Die Digitalisierung des Verfahrens ist somit ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen, nachhaltigen Verwaltung.
Alle Informationen zur digitalen Antragstellung, zu technischen Anforderungen sowie weiterführende Hinweise finden Sie ebenfalls unter dem folgenden Link:
https://ni.digitalebaugenehmigung.de/bruchhausen-vilsen/de/baugenehmigung-online.html
Bei Fragen stehen Ihnen die aufgeführten Mitarbeiter/innen des Bauamtes der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen selbstverständlich gerne zur Verfügung:
Michael Matheja
Tel., 04252 391 419
E-Mail Michael.Matheja@bruchhausen-vilsen.de
Anjelina Brinster
Tel., 04252 391 417
E-Mail Anjelina.Brinster@bruchhausen-vilsen.de
Sarah Reich
Tel., 04252 391 418
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.